Dynastie in Thüringen Über Graf Ludwig dem Bärtigen (+ um 1080), dem seine Gemahlin Cäcilie ihr Erbgut um Sangerhausen einbrachte, setzte sich die Familie zu Ludwig dem Springer fort. Er gewann durch seine Gemahlin Adelheid, der Witwe des Pfalzgrafen Friedrich III., Güter ab der unteren Unstrut, erbaute die 1080 zuerst genannte Wartburg über Eisenach als neuen Stammsitz und stiftete 1085 das mit Hirsauer Mönchen besetzte Kloster Reinhardsbrunn als Grablege des Geschlechts, das in Gegnerschaft zum salischen Königtum und an der Seite der sächsischen Opposition zu größerer Bedeutung aufstieg. Seine Söhne Ludwig und Heinrich erheirateten Güter um Marburg und südlich von Kassel vor 1122, womit das Geschlecht in Hessen Fuß faßte. Ludwig I. (+ 1140) eröffnete, seit 1131 als solcher bezeugt, die Reihe der Landgrafen, denen in einer vom Reich anerkannten herzogsähnliche Stellung die Führung im politisch zersplitterten thüringischen Raum zugedacht war. Der erste Landgraf ging von LOTHAR VON SÜPPLINGENBURG 1138 zu König KONRAD III. über, womit sich Thüringen von seiner langen Bindung an das Stammesherzogtum Sachsen befreite. Sein Sohn Ludwig II., verheiratet mit Jutta, der Nichte KONRADS III., erschien oft im Gefolge FRIEDRICH BARBAROSSAS, trat für die staufische Ordnung im Reich ein, brachte aber auch den territorialen Aufbau der Landgrafschaft voran. Ludwig III. nutzte den Sturz Heinrichs des Löwen für die Festigung der Landgrafschaft. Mit seinem Bruder Hermann I. betrieb dann ein Mann mit ungehemmten Machtstreben die Fortführung des Geschlechts. Mit seinen acht Kindern baute er politische Beziehungen zwischen Holstein und Ungarn aus. Sein Sohn Ludwig IV. trat in die schicksalhaften Beziehungen zum Hause WETTIN ein, dessen Besitz er nach 1226 erlangten Eventualbelehnung zu gewinnen hoffte. Da sein Sohn Hermann II. 1241 19-jährig starb, übernahm sein Bruder HEINRICH RASPE die Landgrafschaft, während ein zweiter Bruder Konrad (+ 1240) seit 1231 die hessischen Güter innehatte, 1234 jedoch in den Deutschen Orden eintrat. HEINRICH RASPE, in drei Ehen kinderlos, sah dem Anfall der in seiner Hand vereinigten Landgrafschaft an die WETTINER bewußt entgegen, weshalb er 1243 bei Kaiser FRIEDRICH II. die Eventualbelehnung von Markgraf Heinrich von Meißen mit der Landgrafschaft erwirkte. Seitdem wandte er sich gegen die ludowingische Tradition vom STAUFER ab und wurde als Mann der Kurie 1246 zum deutschen Gegen-König gewählt. Mit seinem Tod 1247 starb das ludowingischeHaus im Mannesstamm aus. Sein Erbe fiel nach langen kriegerischen Wirren mit seinem thüringischen Teil 1264 endgültig an Markgraf Heinrich von Meißen. In Hessen setzte sich Sophie, die Tochter Landgraf Ludwigs IV., durch und sicherte ihrem Sohn Heinrich die Herrschaft.
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