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Das Kloster Selbold / die Kirche Selbold

Die kulturelle Keimzelle im Kinzigtal und der Wetterau

Im Jahre 1108 lebte der fromme Graf Dietmar von Selbold, der sich auch Graf von Gelnhausen  nannte. Als ihm seine Frau Adelheid von Camburg-Wettin starb, fasste er den Entschluss, bei der Kirche in Selbold, die nach St. Johannes dem Täufer genannt war, für die Seelenruhe seiner verstorbenen Gemahlin und auch für die Vergebung seiner und seiner Angehörigen Sünden ein Kloster zu stiften. Weltanschauliches Motiv für die Klosterstiftung dürfte wohl auch die Eroberung von Jerusalem am 15.07.1099 im ersten Kreuzzug von 1096 - 1099 gewesen sein.Wenige Jahre, nachdem Graf Dietmar von Wertheim, Enkel des Ritter Erchenbert von Röttingen und Sohn des Ritter Diemar von Trivels ,1108 durch eine an ihr persönliche gerichtete Urkunde den Schutz des Papstes für seine Klostergründung in Selbold erhalten hatte, schwenkte Kaiser Heinrich V. auf den antipäpstlichen Kurs seines Vaters um.

Als Graf Dietmar von Gelnhausen dieses Kloster stiftete, stattete er es mit reichem Grundbesitz im südlichen Kinzigtal aus. Neben Gütern in Gelnhausen erwarb das Kloster wohl auch eine Eigenkapelle, die zum castrum des Grafen gehörte und deren Patronatsrechte auf das Kloster übergingen. Das Selbolder Prämonstratenserstift — anfangs Propstei.

Graf Dietmar von Selbold-Gelnhausen (Ditmarus comes occius) und sein Weib Gräfin Adelheidals als Stifterfiguren im Dom zu Naumburg.

Politische Einflüsse. Nachdem 1108 Graf Dietmar das etwa 15 km westtich von Gelnhausen gelegenen Ort Selbold dieses Kloster Selboöd stiftete gehörte es zum Archidiakonat (bischöfliche Verwaltungsbehörde) des Propstes von St. Maria ad gradus zu Mainz und unterstand dem Schutz des Mainzer Erzbischofs und Reichskanzlers des Heiligen Römischen Reiches. Seit Gründung des Klosters verfügte dieses über das Patronatsrecht an den Kirchen in Gelnhausen - ein Hinweis darauf, daß in den Ansiedlungen und dem Königshof, die in den Bereich der neuen Stadt Gelnhausen einbezogen wurden, schon Kirchen und Kapellen bestanden. Das Patronatsrecht bedeutete, daß nur Geistliche des Klosters Selbold Kirchen errichten, Gottesdienste und Predigten halten und Kollekten vornehmen durften.

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