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Grafen von Bentheim 

Grafschaft, ein aus einer Allodialgrafschaft des 12. Jahrhunderts hervorgegangenes spätmittelalterliches Territorium im Randgebiet der Bistümer Münster und Utrecht. Abgesehen von wenigen Zugängen im Westen und Süden, waren die zwei Siedlungskammern des Territoriums um Schüttorf und Bentheim selbst (Ober-Grafschaft) sowie um Uelsen und Hilten (Nieder-Grafschaft) nach allen Richtungen durch Moor- und Heideflächen vom Umland abgeschlossen, untereinander jedoch durch die von Südosten nach Nordwesten fließende Vechte und ihre 2-3 km breite Talaue verbunden.

Zwischen 1126 und 1137 muss König LOTHAR III. die Burg Bentheim, die er 1116 in Auseinandersetzungen mit HEINRICH V. zerstört hatte, seinem Schwager Graf Otto von Salm-Bentheim übertragen haben, doch erst dessen Witwe Gertrud ist - zuerst 1154 - als "comitissa... de Benetheim" bezeugt.

Der Einfluss der Rhienecker blieb auf die Ober-Grafschaft beschränkt. Nach dem Aussterben der Rhienecker gelangte Bentheim 1154/65 auf dem Wege der Erbfolge an eine jüngere Linie der Grafen von Holland, die mit Otto, der 1171 in einer Urkunde Heinrichs des Löwen als "comes de Binetheim" bezeugt ist, das Grafenhaus BENTHEIM begründete.

Die seit 1146 bestehende Lehnshoheit Utrechts über Bentheim wurde 1178/96 als Ottos älterer Bruder Balduin Bischof von Utrecht war, aufgehoben. In der gleichen Zeit erhielten die Grafen von Bentheim die sogenannte Nieder-Grafschaft, deren Gebiet noch 1131 als Bestandteil der Utrecht gehörenden Twente gegolten hatte.

Ein 3. Schwerpunkt der Bentheimer Herrschaft wurde der Bereich um das etwa 1152 gegründete Familienkloster Wietmarschen, wo die Bentheimer Vogtei und Begräbnisstätte besaßen. Bis um 1300 zwangen die BENTHEIMER die meisten adligen Familien in Ober- und Nieder-Grafschaft in ihre Abhängigkeit und brachten bis 1139 auch 5 der 6 Gogerichte der Grafschaft zur Festigung des Landeshoheit in ihre Hand. Die Stadtgründungen (Schüttdorf 1295, Neunenhaus 1369, Nordhorn 1379) waren  ohne Belang für den Landesausbau.

Erst seit 1328 wurde die "Herscap" Bentheim als "comecia" bezeichnet. 1421 erlosch mit Bernhard I. die männliche Linie der Grafen von Bentheim; der neue Stamm wurde durch seinen Großneffen Everwin von Götterswick begründet.

Die BENTHEIMER trugen 1486 ihre Grafschaft dem Kaiser auf und wurden darauf von Kaiser FRIEDRICH III. mit der "Graveschafft Benntheim mitsamt dem Kirspel Ennynthan" belehnt. Damit hatte Bentheim als Territorium reichsrechtlich Anerkennung gefunden.

Die Grafen von Bentheim waren eine Seitenlinie des Grafenhauses, die von Grafen Dietrich VI., der die Erbin von Bentheim, Sophie von Salm-Rheineck, geheiratet hatte, für seinen Sohn Otto gestiftet wurde. 

Quelle: Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1919



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