Die Grafen aus dem Stamm der Vorfahren, die angeheirateten, Verwandten und Verbundenen. Adelsprädikate sind in Deutschland seit 1919 abgeschafft, aber weiterhin Bestandteil des Familiennamens. Die Betroffenen konnten sich entscheiden, ob und welchen Zusatz sie in den Nachnamen aufnehmen wollten. Daher steht heute der Vorname vor dem ehemaligen Adelstitel, nicht - wie früher - danach. Als namensrechtliche Besonderheit werden bei Frauen die weiblichen Bezeichnungen verwendet (also "Gräfin / Freifrau zu Prändtenberg" statt "Graf / Freiherr zu Prändtenberg"). In vielen Zweigen wurden die Titel, meist auf Grund des verlorenen Wohlstands, Grundbesitzes und Kapital, nicht geführt oder genannt, um sich in der gelebten Gesellschaft integrieren zu können. Die heute noch bestehenden Monarchien verwenden Adelstitel sowohl erblich, als auch durch Verleihungen (beispielsweise der englische Sir), funktionsgebunden oder als reine Auszeichnung. Nach deutschem Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt, anerkannt sind hier nur die im Ausland zulässigen Titel, einschließlich der deutschen Namensbestandteile. Ähnliche Regelungen gibt es in vielen europäischen, wie auch aussereuropäischen ehemaligen Monarchien. Wurden die erblichen Titel nach 1919 nichts als Namensbestandteil übernommen und eingetragen, werder diese nicht mehr als Namensbestandteil in den behördlichen Dokumenten geführt, was eine private Nutzung oder Anrede nicht ausschließt. Graf & Ritter Diemar von Trifels Graf Rettinger zu Prändtenberg Rettinger 1461 Rötinger ( Röttinger ) Graf Rettinger zu Prändtenberg Ritter Rettinger zu Prändtenberg Graf von Solm Tecklenburg Das Wappen derer von Württemberg von 1495 Das Wappen vom Fürstentum Oettingen Adel Salier Wettiner Markgrafen von Schweinfurt – Andechs-Meranier Wiprecht von Groitzsch Ludowinger – Landgrafen von Thüringen und Hessen Grafen von Hohenberg-Lindenfels Herren von Auhausen-Lobdeburg Erzbischof Siegfried I. von Mainz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||